Arbeitsmedizin

Durchführung spezieller Arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen wie z.B. Lärm (G 20), Atemschutz (G26), Bildschirmarbeitsplatzuntersuchungen (G 37) und Infektionsgefährdung (G 42)

 

Allgemeine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Tauglichkeits- uns Einstellungsuntersuchungen.

 

Arbeitsmedizinische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG):

Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen, Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, Durchführung von Arbeitsplatzbegehungen, Beratung zur persönlichen Schutzausrüstung, Hilfe  bei der Wiedereingliederung nach langer Krankheit und vieles mehr.

 

 

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