| ArbeitsmedizinDurchführung spezieller Arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen wie z.B. Lärm (G 20), Atemschutz (G26), Bildschirmarbeitsplatzuntersuchungen (G 37) und Infektionsgefährdung (G 42)
Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen (Arbeiten mit Absturzgefahr, Fahr-Steuer- und Überwachungstätigkeit), sowie die ärztliche Untersuchung und den Sehtest nach der Fahrerlaubnisverordnung (Bescheinigung für die Führerscheinstelle nach Anlage 5 Nummer 1 FeV und Anlage 6 FeV).
Arbeitsmedizinische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG): Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen, Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, Durchführung von Arbeitsplatzbegehungen, Beratung zur persönlichen Schutzausrüstung, Hilfe bei der Wiedereingliederung nach langer Krankheit und vieles mehr.
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